AKADEMIE

Ihr Weg zur Zertifizierung als Fachbetrieb, zur Schulung betrieblich verantwortliche Person oder zum Sachverständigen

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dürfen gemäß der Bundesverordnung (kurz AwsV genannt) nur durch zertifizierte Fachbetriebe nach Wasserhaushaltsgesetz (kurz WHG genannt) errichtet, instandgesetzt, stillgelegt und gereinigt werden. Jeder Fachbetrieb muss hierfür eine „betrieblich verantwortliche Person“ bestellen. Durch die Teilnahme am WHG-Grundkurs und einem entsprechenden Fachkurs

wird die Sachkunde nachgewiesen. Die Zertifizierung zum Fachbetrieb nach WHG, sowie regelmäßige (alle 2 Jahre) Schulungen der „betrieblich verantwortlichen Person“ erfolgt durch unsere Sachverständigen und der Sachverständigenorganisation.

Individuelle Schulungen vor Ort und Online.