Generalinspektion
von Abscheidern
SAB besitzt die notwendige Fachkunde für die Durchführung der Generalinspektion von Abscheidern gemäß MVV-TB in Verbindung mit der DIN 1999-100/-101

Prüffristen & Generalinspektion
Vor der ersten Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von höchstens 5 Jahren ist die Abscheideranlage einer Generalinspektion zu unterziehen.
Hierbei muss die Anlage vollständig entleert und gereinigt werden, damit eine Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb erfolgen kann.
Umfang der Sachverständigenprüfung
Die Inspektion umfasst unter anderem folgende Punkte
- Kontrolle des Betriebstagebuchs und der Entsorgungsnachweise
- Überprüfung der Bemessung und Nenngröße (NS)
- Baulicher Zustand und Dichtheit der Anlage
- Zustand der Innenbeschichtung und Einbauteile
- Funktionsprüfung der Verschlusseinrichtung


Rohrleitungsbau und Schachtsetzung
Prüfung der selbsttätigen Verschlusseinrichtung (Schwimmer).

